Das plant Rot-Grün: Erhöhung der Beitragsbemessungsgrundlage in der Sozialversicherung / Erhöhung des Arbeitnehmerbeitrags zur Pflegeversicherung


Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beträgt derzeit 3.937,50 Euro/Monat. Sie soll auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung von 5.800 Euro/Monat angehoben werden. Die Pläne von Rot-Grün bedeuten eine zusätzliche Belastung von bis zu 153 Euro pro Monat alleine in der Krankenversicherung.

Auch der Beitrag der Arbeitnehmer zur Pflegeversicherung soll um 0,5 Prozentpunkte angehoben werden. Derzeit liegt der Beitragssatz bei 2,05 Prozent des Bruttoeinkommens, 2,3 Prozent zahlt, wer keine Kinder hat. Jeder Arbeitnehmer – auch die Geringverdiener – und auch jeder Rentner muss mehr bezahlen. Zusammen mit der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze bedeuten die Pläne von Rot-Grün bis zu 350 Euro mehr im Jahr.